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Finanzielle Förderung

Fonds, Fördermittel und Kostenübernahmen - Hier bekommt ihr finanzielle Unterstützung bei euerer Arbeit oder bei der Umsetzung von Aktionen und Projekten.

Förderung der (katholischen) Jugendarbeit

Das Land Nordrhein-Westfalen und der Kreis Höxter stellen für die Förderung der Jugendarbeit Fördermittel zur Verfügung.

Alle Jugendeinrichtungen, Jugendverbände und -vereine sowie die Kirchengemeinden im Kreis Höxter haben die Möglichkeit Fördermittel zur Förderung der Jugendarbeit beim Kreis Höxter zu beantragen.

Förderrichtlinien, Formulare und Kontakte der Ansprechpersonen hat der Kreis Höxter online zusammengestellt:

 

Der BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend) erhält aus dem Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen (KJP NRW) öffentliche Zuschüsse zur Finanzierung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit. Diese Zuschüsse werden vom BDKJ an die Mitgliedsverbände und Gliederungen weitergeleitet.

Zusätzliche Förderung von Projekten möglich

Neben Mitteln aus Pauschalzuweisungen werden auch Fördermittel für gezielte Projekte zur Verfügung gestellt. Die förderfähigen Themefelder des jeweiligen Haushaltsjahres werden vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Geichstellung, Flucht und Integration des Landes regelmäßig ausgeschrieben. Anträge können Ortsgruppen, mittlere Ebenen und auch Diözesanverbände der katholischen Jugendverbände stellen.

Alle Informationen, Merkblätter und Beratungsangebote für unsere Region:

 

„Kein Kind muss zu Hause bleiben!“

Alle Kinder sollten einen unbeschwerten Sommer genießen dürfen. Das gilt vor allem auch für Kinder und Jugendliche, in deren Familien der finanzielle Spielraum eng bemessen ist.

Der BDKJ Kreisverband Höxter e.V. möchte einen Beitrag dazu leisten, dass auch sie an Ferienfreizeiten der Ortsgruppen der Mitgliedsverbände teilnehmen können.

Die Förderung ist personenbezogen. Die Empfänger*innen bleiben aber anonym, weil der Antrag von der Freizeit- oder Ortsgruppenleitung gestellt wird.

Einzelheiten sind dem Antragsformular zu entnehmen.

Jugendfreizeitstätten in katholischer Trägerschaft, die hauptberufliche Fachkräfte beschäftigen, können beim Erzbistum Paderborn eine Föderung beantragen.

Alle Informationen, Förderrichtlinien und Antragsformulare:

 

Förderung der Teilnahme an religiösen Veranstaltungen, religiösen Projekte, religiösen Bildungsangeboten …

Beispiele:

  • Die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen und Fahrten (Wallfahrten, Katholikentag, Taizé, Auszeiten, ora et labora, …)
  • Inhaltliche Vorbereitung / Ausstattung / Weiterentwicklung religiöser Projekte wie z.B. Junge Kirchen oder jugendspirituelle (geistliche) Zentren
  • Die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Zukunftsbild des Erzbistums Paderborn, Weiterentwicklung von Glaubensthemen, (Aus-)Bildungsangebote zu religiösen Themen, Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben, Liturgie verstehen, usw.

 

Richtlinien zur Förderung

Richtlinien zur Förderung ab 01.01.2025 (!)

Antragsformular (Stand 2024)

Nachweis über die Zuschussverwendung (Stand 2024)

 

Versandadresse

Die schriftlichen Anträge für Aktionen, Projekte und Veranstaltungsangebote sendet ihr zur Prüfung an uns.

Dekanat Höxter

Klosterstr. 9

33034 Brakel

info@dekanat-hx.de

Fragen zur Förderung der katholischen Jugendarbeit?

Förderungen für Pastorale Aktivitäten und Projekte

Zur Zeit stellt das Erzbistum diese Förderungen und Zuschüsse zur Verfügung:

 

  • Neue Projekte zur Umsetzung des Zukunftsbildes
  • Pastoralvereinbarung
  • Klausuren von (Gesamt)Pfarrgemeinderäten, Gemeindeausschüssen und Pastoralverbundsräten
  • Fonds Christliche Popularmusik
  • Gemeindekatechese
  • Exerzitien
  • Flüchtlingsfonds
  • Pastorale Orte und Gelegenheiten
  • Religiosität in Familien
  • Jugendarbeit – Förderung religiöser Inhalte
  • Jugendfreizeitstätten mit hauptberuflichem Personal

Alle Informationen, Formulare und Kontakte hat das Erzbistum Paderborn auf seiner Themenseite zusammengestellt: