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Finanzielle Förderung

Fonds, Fördermittel und Kostenübernahmen - Hier bekommt ihr finanzielle Unterstützung bei euerer Arbeit oder bei der Umsetzung von Aktionen und Projekten.

Förderung der (katholischen) Jugendarbeit

Das Land Nordrhein-Westfalen und der Kreis Höxter stellen für die Förderung der Jugendarbeit Fördermittel zur Verfügung.

Alle Jugendeinrichtungen, Jugendverbände und -vereine sowie die Kirchengemeinden im Kreis Höxter haben die Möglichkeit Fördermittel zur Förderung der Jugendarbeit beim Kreis Höxter zu beantragen.

Förderrichtlinien, Formulare und Kontakte der Ansprechpersonen hat der Kreis Höxter online zusammengestellt:

 

Der BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend) erhält aus dem Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen (KJP NRW) öffentliche Zuschüsse zur Finanzierung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit. Diese Zuschüsse werden vom BDKJ an die Mitgliedsverbände und Gliederungen weitergeleitet.

Zusätzliche Förderung von Projekten möglich

Neben Mitteln aus Pauschalzuweisungen werden auch Fördermittel für gezielte Projekte zur Verfügung gestellt. Die förderfähigen Themefelder des jeweiligen Haushaltsjahres werden vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Geichstellung, Flucht und Integration des Landes regelmäßig ausgeschrieben. Anträge können Ortsgruppen, mittlere Ebenen und auch Diözesanverbände der katholischen Jugendverbände stellen.

Alle Informationen, Merkblätter und Beratungsangebote für unsere Region:

 

„Kein Kind muss zu Hause bleiben!“

Alle Kinder sollten einen unbeschwerten Sommer genießen dürfen. Das gilt vor allem auch für Kinder und Jugendliche, in deren Familien der finanzielle Spielraum eng bemessen ist.

Der BDKJ Kreisverband Höxter e.V. möchte einen Beitrag dazu leisten, dass auch sie an Ferienfreizeiten der Ortsgruppen der Mitgliedsverbände teilnehmen können.

Die Förderung ist personenbezogen. Die Empfänger*innen bleiben aber anonym, weil der Antrag von der Freizeit- oder Ortsgruppenleitung gestellt wird.

Einzelheiten sind dem Antragsformular zu entnehmen.

Jugendfreizeitstätten in katholischer Trägerschaft, die hauptberufliche Fachkräfte beschäftigen, können beim Erzbistum Paderborn eine Föderung beantragen.

Alle Informationen, Förderrichtlinien und Antragsformulare:

 

Das Erzbistum Paderborn unterstützt Angebote, Projekte und Veranstaltungen im Rahmen der Gemeindekatechese sowie Jugend-, Paar- und Familienpastoral, bei denen sich die Teilnehmenden mit religiösen Inhalten und Fragestellungen auseinandersetzen oder sich mit katechetischen Inhalten der Sakramentenpastoral beschäftigen.

Alle Informationen, Förderrichtlinien und Antragsformulare:

 

 

Förderungen für Pastorale Aktivitäten und Projekte

Zur Zeit stellt das Erzbistum diese Förderungen und Zuschüsse zur Verfügung:

 

  • Gemeindekatechese sowie Jugend-, Paar- und Familienpastoral (neue Richtlinie ab 01.01.2025)
  • Neue Projekte zur Umsetzung des Zukunftsbildes
  • Pastoralvereinbarung
  • Klausuren von (Gesamt)Pfarrgemeinderäten, Gemeindeausschüssen und Pastoralverbundsräten
  • Fonds Christliche Popularmusik
  • Exerzitien
  • Flüchtlingsfonds
  • Pastorale Orte und Gelegenheiten
  • Jugendfreizeitstätten mit hauptberuflichem Personal

Alle Informationen, Formulare und Kontakte hat das Erzbistum Paderborn auf seiner Themenseite zusammengestellt: