24.01.2022

Aufholen nach Corona

Aktionsprogramm für Kinder und Jugendliche

Das von Bund und Ländern aufgestellte Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“  soll nach der langen Zeit der Einschränkung während der Pandemie, neben der Kompensation schulischer Benachteiligung und Lernrückstände, Gelegenheiten zum sozialen Lernen und Erholungsangebote ermöglichen.

Die operative Durchführung, der nach Säulen gegliederten Förderung, obliegt der Landesregierung (Fördersäule I) und für das Handlungsfeld der Jugendförderung (Fördersäulen II und III) den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Inhalt der Fördersäule II sind Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistende und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen. Fördersäule III beinhaltet Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Für das Haushaltsjahr 2021 werden in der Fördersäule II 140.902,50€ und für das Haushaltsjahr 2022 281.804,99€ veranschlagt. Die Fördersumme in Säule III beträgt 2021 51.775,47€ und 2022 103.550,95€.

Mit Beschluss vom Jugendhilfeausschuss des Kreises Höxter vom 26.08.2021 wurden Rahmenbedingungen für das Gesamtpaket beschlossen:

Förderrichtlinie

Umsetzung des Förderprogramms im Kreis Höxter (PPP)

Antragsformular

 

Änderungen der Förderbedingungen 2022:

Der Großteil der bereits bekannten Kriterien wird in diesem Jahr bestehen bleiben, sodass das Verfahren für alle möglichst niedrigschwellig bleibt. Das bedeutet es es können für dieses Jahr wieder Projekte mit pädagogischem Konzept und Kostenkalkulation eingereicht werden, die nach folgender Staffelung gefördert werden können: bei Gesamtkosten bis 1.000€ = 100%, bis 2.500 € = 90%, bis 5.000 = 85 %, darüber 75% jedoch maximal 7.000 €.
Förderfähig sind nach wie vor Personal-/Honorarkosten, Verpflegung, aber auch Material- und Investitionskosten.

Ausgenommen von dieser Förderung sind klassische Ferienfreizeiten. Diese können jedoch wie gewohnt durch Fördergelder des Kreis Höxter bezuschusst werden. Informationen zu den Richtlinien finden Sie auf folgender Seite: https://www.kreis-hoexter.de/service-kontakt/buergerservice/dienstleistungen/bw_/Jugendarbeit/index.html?page_behoerde=&kt%5Bsb%5D=&kt%5Bsd%5D=&kt%5Blt%5D=J&kt%5Bcat%5D=&text=jugendarbeit&behoerde%5Bonlinedienstleistung%5D=&detID=329

Nach wie vor gilt, dass Anträge zwingend vor Projektbeginn gestellt werden müssen. Auch die zu tätigenden Investitionen dürfen erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids datiert sein. Das heißt Rechnungen mit Datum vor Ausstellung des Bewilligungsbescheides werden in der Regel nicht berücksichtigt. Bei Vorlage mehrerer Rechnungen ist eine gesonderte tabellarische Aufstellung der Belege erforderlich.
Weiterhin müssen die Teilnehmenden ihren Wohnsitz im Kreis Höxter haben, ansonsten werden Zuwendungen gekürzt.
Der Kreis Höxter behält sich eine regionale Verteilung der Mittel vor, sodass bei Vorlage vieler Anträge von einer Einrichtung/Verein oder in einer Stadt eventuell keine Förderung möglich ist.

Aufgrund der Terminierung der Haushaltsplanung beim Land NRW, werden die Bewilligungsbescheide zunächst eine Vorbehaltsklausel beinhalten. Die Zuwendungen können dementsprechend auch erst ausgezahlt werden, wenn die Fördergelder dem Kreis Höxter zur Verfügung stehen.

Für eine Beratung vor Antragstellung können Sie sich an den Kreis Höxter wenden

 

Rouven Speith

05271 965-3712

r.speith@kreis-hoexter.de

 

Deborah Frischemeier

05271 965-3717

d.frischemeier@kreis-hoexter.de